Informationen
 
zur Schülerbeförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) - Sitzplätze, Stehplätze, Verhalten beim Busfahren -
 
Häufige Kritikpunkte aus Sicht der Eltern:   Bei der Mitfahrt im Privatauto müssen Kinder angeschnallt bzw. mit Spezialsitzen befördert werden, während sie bei der Fahrt im Schul- oder Linienbus häufig stehen müssen und nicht ausreichend gesichert sind.   Die Busse sind zu voll.   Die Kinder stehen im Bereich der Trittstufen der Ein- und Ausstiege.   Im Bus fehlt Ordnung und Disziplin. 
 
Rechtslage:  Bundesweit gilt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften ein umfangreicher Anforderungskatalog für Fahrzeuge und Fahrzeuglenker, die im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingesetzt sind. Im Landkreis Altötting werden die Schüler der weiterführenden Schulen, wie in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 BayÖPNVG festgeschrieben, im ÖPNV befördert; es werden hier also keine speziellen Schulbusse eingesetzt. Jeder Bus wird vor der Zulassung vom TÜV abgenommen, wobei auch die zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen festgelegt wird. Diese Beförderungskapazität wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und darf nicht überschritten werden. 
 
Sitzplätze:  In den Bussen dürfen nur so viel sitzende Schüler befördert werden, wie im Fahrzeugschein  Sitzplätze ausgewiesen sind. 
 
Stehplätze:  In Omnibussen des ÖPNV, wie sie auch zur Beförderung der Schüler eingesetzt werden, sind Stehplätze vorgesehen und zulässig. Für Stehplätze müssen geeignete Haltevorrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden und für alle, vor allem für Kinder jeden Alters, erreichbar sein. In den Schulbussen mit Stehplätzen sind die Halteeinrichtungen in einer Höhe von 80 - 110 cm angebracht. Die Haltegriffe befinden sich in der Regel an der zum Gang ausgerichteten Seite der Sitze. Wenn zu befördernde Personen stehen, ist die Höchstgeschwindigkeit der Busse außerhalb geschlossener Ortschaften auf 60 km/h begrenzt. 
 
Keine Anschnallpflicht:  In Omnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, besteht keine Anschnallpflicht. 
 
Nicht zulässig:  Die Beförderung von Schülern auf den Trittstufen der Ein- und Ausstiege sowie neben dem Fahrersitz ist nicht zulässig. Wenn dennoch Kinder dort stehen, liegt es meist daran, dass die Plätze im Bus nicht optimal ausgenutzt werden, z. B. weil Kinder bei einem Freund oder einer Freundin stehen bleiben wollen. Dann kann es zu Engpässen kommen. Es dürfen nicht mehr Fahrgäste stehend befördert werden, als Stehplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind.   
Sachgebiet 63, Verkehrswesen - ÖPNV -

 
 
Seite 2 von 3     www.landratsamt-altoetting.de
 
 
Warum keine Sitzplatzgarantie für Schüler?  In Omnibussen des ÖPNV sind Stehplätze vorgesehen. Aus Kapazitäts- und Kostengründen ist es leider nicht möglich, jedem Schulkind einen Sitzplatz zu garantieren. Würde eine Sitzplatzgarantie gewährt, würden auf die Aufgabenträger erhebliche Mehrkosten zukommen. Im Einzugsbereich größerer Städte und in Ballungsgebieten, in denen die Schülerbeförderung in UBahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen erfolgt, ist es selbstverständlich, dass man stehen muss. Die Fahrzeuge weisen dort überwiegend mehr Steh- als Sitzplätze auf. Deshalb wird die Ausnutzung der Stehplatzkapazität auch bei den Linien im ländlichen Raum von den Aufgabenträgern grundsätzlich als zumutbar angesehen. 
 
Überfüllte Busse:  Der Eindruck eines überfüllten Busses kommt erfahrungsgemäß häufig daher, weil die Schüler im Bus nicht richtig nachrücken, da z. B. Sitzplätze freigehalten werden. Busunternehmen, Landratsamt und Polizei gehen jedoch allen Beschwerden nach, ermitteln die Ursachen und suchen nach Lösungen. 
 
Richtiges Verhalten im Schulbus:  Schüler, die mit dem Bus fahren, sollten:  vor dem Einsteigen die Schultaschen vom Rücken nehmen   andere erst aussteigen lassen, bevor sie in den Bus einsteigen   sich - ohne zu drängeln - in einer Reihe anstellen, um ein rasches und reibungsloses Einsteigen zu gewährleisten   keine Plätze für andere freihalten   im Bus aufrücken, damit alle Schüler Platz haben   beim Einnehmen eines Stehplatzes den Schulranzen zwischen den Füßen platzieren und sich an einem Haltegriff festhalten 
Hinweis: Rücksichtnahme gegenüber Mitschülern und dem Busfahrer macht die Busfahrt für alle Beteiligten angenehmer! 
 
Unfallstatistik:  Die Schulwegsicherheit bei Fahrten im Schulbus ist nachweisbar! Nach der allgemeinen Schulwegunfall-Statistik geschehen Schulwegunfälle am seltensten, wenn Schüler mit dem Bus zur Schule fahren.  Häufigste Unfallquellen auf dem Schulweg:  1. Fahrrad  2. Fußweg  3. Mitfahrt im Pkw  4. Vor dem Ein- bzw. nach dem Ausstieg  5. Mitfahrt im Schulbus 
 
Technische Sicherheit der Schulbusse:  Alle Omnibusse die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, müssen:   jährlich zum TÜV   zusätzlich vierteljährlich zur Sicherheitsprüfung (ab dem 4. Jahr der Zulassung)
 
Ausbildung der Busfahrer:  Die Busfahrer erhalten eine umfangreiche Ausbildung und müssen eine anspruchsvolle Prüfung ablegen, zuvor wird ihre geistige und körperliche Eignung sowie Zuverlässigkeit überprüft.. Dieser gesundheitlichen Prüfung müssen sie sich alle 5 Jahre unterziehen. Seit 2009 sind für alle Busfahrer auch regelmäßige Weiterbildungen zur Berufskraftfahrerqualifikation vorgeschrieben.   

 
 
Seite 3 von 3     www.landratsamt-altoetting.de
 
Was tun bei Beschwerden?  Werden Beschwerden über zu volle Busse oder sonstige Missstände (wie z. B. die Beanspruchung von Trittstufen der Ein- und Ausstiege) bekannt, wird diesen Vorwürfen ernsthaft nachgegangen und nach Lösungen gesucht. Wenn es bei der Busfahrt Probleme gegeben hat, sollten sich die Eltern zur Klärung der Vorfälle zunächst möglichst umgehend an das Busunternehmen wenden. Je länger eine Busfahrt zurückliegt, umso schwieriger lässt sich ein Vorfall aufklären. Sollte begründeten Beschwerden durch den jeweiligen Busunternehmer nicht abgeholfen werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle des Landratsamtes Altötting (s.u.). 
 
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten:  Alle betroffenen Seiten haben ein gesteigertes Interesse daran, jeweilige Konfliktsituationen im gemeinsamen Dialog einvernehmlich einer Lösung zuzuführen. Dem Mittel des Bußgeldverfahrens wird nur eine sehr untergeordnete Bedeutung beigemessen. Dennoch ist die Ahndung von Pflichtverstößen in alle Richtungen grundsätzlich möglich.  Im Themenbereich der Schülerbeförderung kommen insbesondere in Frage: 
 
1. Die Überschreitung der zugelassenen Anzahl an Fahrgästen (z. B. mehr stehende Schüler als Stehplätze eingetragen) stellt einen Verstoß gegen § 34a der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung dar und kann nach dem Bußgeldkatalog nicht nur mit einem Bußgeld i. H. v. 60,-- Euro, sondern vor allem auch mit einem Punkteeintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden.  2. Der Transport von stehenden Fahrgästen auf Flächen im Bus, die keine Stehplätze nach der Stehplatzrichtlinie sind und der Transport stehender Fahrgäste, die die vorgeschriebenen Halteeinrichtungen nicht erreichen können, stellen Verstöße gegen § 23 Abs.1 Straßenverkehrsordnung dar und können mit einem Bußgeld bis zu 80,-- Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.  3. Schüler, die die o. g. Verhaltenspflichten oder die Anweisungen des Busfahrers wiederholt oder fortwährend missachten und damit die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gefährden, können in Extremfällen von der Beförderung rechtswirksam ausgeschlossen werden. Ab einem Alter von 14 Jahren sind Schüler strafmündig und können für die Verletzung der Verhaltenspflichten als Fahrgast nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und dem Personenbeförderungsgesetz belangt werden. 
 
 
 
Kontakt: ÖPNV Landratsamt Altötting, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting Telefon: 08671/ 502-522, -523 E-Mail: verkehrswesen@lra-aoe.de
 
oder 
 
Schülerbeförderung Landratsamt Altötting, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting Telefon: 08671/ 502-312, -356 E-Mail: carina.gulitz@lra-aoe.de, marcella.odemer@lra-aoe.de
 
 
Informationen zu den Buslinien im Nahverkehrsplan unter: https://www.lra-aoe.de/oeffentliche-sicherheit-und-ordnung/verkehrswesen-allgemein
 
 
 
Stand: 08.2019