Sommerferien
Die Sommerferien der Länder werden in mehrjährigen Rhythmen von einer Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. So soll eine vernünftige Steuerung der Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete gewährleistet werden.
Die Dauer der Ferien beträgt sechs Wochen. So soll es zwei Arbeitnehmern ermöglicht werden, mit ihren Familien einen dreiwöchigen Urlaub zu unternehmen und sich dabei am Arbeitsplatz zu vertreten.
Unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen
Die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen sollen nach einem Beschluss des Bayerischen Landtags nach Möglichkeit eine Woche umfassen. Dies ist aber in Abhängigkeit von der Lage der gesetzlichen Feiertage nicht in jedem Schuljahr möglich.
Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien umfassen nach Möglichkeit zwei volle Kalenderwochen, in denen in der Regel der Heilige Abend (24.12.) und der Dreikönigstag (6.1.) liegen.
Frühjahrsferien
Die einwöchigen Frühjahrsferien sind die "jüngsten" bayerischen Ferien: Sie wurden mit einem Beschluss des Bayerischen Landtags im Jahr 2001 erlassen. Ihr Beginn liegt auf dem Rosenmontag.
Osterferien
In der Mitte der stets zweiwöchigen Osterferien liegt das Osterwochenende.
Pfingstferien
Das christliche Pfingstfest liegt am Beginn der beliebten zweiwöchigen Pfingstferien.
Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 2.3 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.
Im Schuljahr 2020/2021 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine:
Im Schuljahr 2021/2022 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine:
Jüdische Schülerinnen und Schüler sind gemäß Nr. 2.1 FeiertagsKMBek an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Osterfests, an beiden Tagen des Wochenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an beiden Tagen des Neujahrsfests und am Versöhnungstag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.
Im Schuljahr 2020/2021 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:
Im Schuljahr 2021/2022 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:
Schülerinnen und Schüler orthodoxer Bekenntnisse sind gemäß Nr. 2.2 FeiertagsKMBek am ersten Weihnachtsfeiertag, am Fest der Theophanie, am Karfreitag, am Karsamstag, am Ostermontag, an Christi Himmelfahrt und am Pfingstmontag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Die Feiertage können bei den verschiedenen christlich-orthodoxen Kirchen auf unterschiedliche Feiertage fallen.
Griechisch-orthodoxe Feiertage:
In den Schuljahren 2020/2021 sowie 2021/2022 fallen diese Festtage nach Auskunft der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland auf folgende Termine:
Russisch-orthodoxe Feiertage:
In den Schuljahren 2020/2021 sowie 2021/2022 fallen diese Festtage nach Mitteilung der Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats auf folgende Termine: