Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 2.3 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.
Im Schuljahr 2022/2023 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine:
Jüdische Schülerinnen und Schüler sind gemäß Nr. 2.1 FeiertagsKMBek an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Osterfests, an beiden Tagen des Wochenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an beiden Tagen des Neujahrsfests und am Versöhnungstag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.
Im Schuljahr 2022/2023 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:
Schülerinnen und Schüler orthodoxer Bekenntnisse sind gemäß Nr. 2.2 FeiertagsKMBek am ersten Weihnachtsfeiertag, am Fest der Theophanie, am Karfreitag, am Karsamstag, am Ostermontag, an Christi Himmelfahrt und am Pfingstmontag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Die Feiertage können bei den verschiedenen christlich-orthodoxen Kirchen auf unterschiedliche Feiertage fallen.
Griechisch-orthodoxe Feiertage:
In den Schuljahren 2022/2023 sowie 2023/2024 fallen diese Festtage nach Auskunft der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland auf folgende Termine:
Russisch-orthodoxe Feiertage:
In den Schuljahren 2022/2023 sowie 2023/2024 fallen diese Festtage nach Mitteilung der Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats auf folgende Termine: